DDR von A-Z, Band 1959
Exportkontrolle, Amt für (1959)
Siehe auch:
- Exportkontrolle: 1969
Das A. f. E. „hat im Auftrag der Regierung die ordnungsgemäße Durchführung der Exportaufträge zu kontrollieren. Alle an der Erfüllung direkt oder indirekt beteiligten Betriebe und Dienststellen haben den Mitarbeitern dieses Amtes alle Auskünfte zu erteilen.“ Das A. f. E. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 auf Grund des § 20 der Exportordnung vom 17. 12. 1953 gegründet.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 101
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