DDR von A-Z, Band 1959

Exportkontrolle, Amt für (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Das A. f. E. „hat im Auftrag der Regierung die ordnungsgemäße Durchführung der Exportaufträge zu kontrollieren. Alle an der Erfüllung direkt oder indirekt beteiligten Betriebe und Dienststellen haben den Mitarbeitern dieses Amtes alle Auskünfte zu erteilen.“ Das A. f. E. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1954 auf Grund des § 20 der Exportordnung vom 17. 12. 1953 gegründet.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 101


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.