Fernstudium (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Seit 1950 bestehende Einrichtung zur fachlichen und politischen Aus- und Weiterbildung von Berufstätigen. Besteht für fast alle Fachrichtungen an Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie zur Fortbildung politischer Funktionäre an der Deutschen ➝Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Parteihochschule der SED. Voraussetzung für die Teilnahme: Hochschulreife oder eine diese ersetzende Sonderprüfung. Dauer: fünf bis sieben Jahre mit dem Abschluß eines Staatsexamens. Am F. der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ nehmen auch alle die Volksrichter und Volksstaatsanwälte teil, die gemäß den Qualifizierungsrichtlinien das Staatsexamen bis zum Jahre 1960 abgelegt haben müssen. Die Gestaltung dieses F. soll zusammen mit der SED-Parteiorganisation festgelegt werden. Besonders entwickelt ist das F. für Lehrer. Es ermöglicht den Aufstieg von einer Kategorie zur nächsthöheren.
Grundformen des Studiums: Selbständiges Durcharbeiten der Lehrbriefe und vorgeschriebenen Lehrbücher, regelmäßige Konsultationen, Anfertigung von Kontrollarbeiten, direkter Unterricht in Seminarkursen, Zwischen- und Abschlußprüfungen. Die Anleitung und Kontrolle der Fernstudenten erfolgt durch Außenstellen der Abt. F. der jeweiligen Hochschulen. Der direkte Unterricht wird durch einen zusätzlichen bezahlten Urlaub von mehreren Wochen in jedem Jahr ermöglicht. Für die Abschlußprüfung erhält der Fernstudent einen bezahlten Urlaub bis zu sechs Monaten. Die Institution des F. orientiert sich an sowjetischen Erfahrungen. Teilnehmer am F. Ende 1957: an 144 Fachschulen 21.021, an Universitäten und Hochschulen 19.111. Von ihnen studiert die Mehrzahl (12.869) geisteswissenschaftliche Fächer (Lehrer I), der Rest (6.242) naturwissenschaftliche und technische Disziplinen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 107