Genossenschaften (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
In der SBZ gibt es zum Teil noch G. alter Art, wie sie in der Bundesrepublik üblich sind, z. B. G. des Handwerks, deren Zweck es ist, ihren Mitgliedern günstige Rohstoffeinkaufsmöglichkeiten oder Absatzgelegenheiten zu verschaffen. Nachdem die SED bis etwa 1952 lediglich dafür eintrat, daß die Handwerks- und die Landwirtschaftsbetriebe solchen G. angehörten, begann sie von dieser Zeit an auf die Handwerker und Landwirte durch Propaganda und wirtschaftlichen Druck einzuwirken, um sie zu veranlassen, sich Produktiv- und Produktions-G. anzuschließen.
Die Konsumgenossenschaften in der SBZ sind keine G. der Verbraucher, sondern gelten als eine der von der SED gesteuerten Massenorganisationen zur Erfassung und Beeinflussung der nichtkommun. Bevölkerung. Der Umsatzanteil der Konsum-G. am gesamten Einzelhandel lag 1958 etwas niedriger als der HO-Umsatz; er betrug rund 30 v. H.
Eine Sonderstellung nehmen auch die Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe, bäuerliche Handels-G., ein (VdgB). Die landwirtschaftlichen Produktions-G. (LPG) bewirtschafteten Ende 1958 37 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Handwerks-Produktions-G. (HPG) waren 1958 am Gesamtumsatz des Handwerks (einschließlich Bau) mit 13 v. H. beteiligt.
[S. 122]Die Produktions-G. in Handwerk und Landwirtschaft gelten als fortschrittliche, „sozialistische“ Institutionen. Sie werden durch politischen Druck, aber auch durch Vergünstigungen mancher Art gefördert.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 121–122
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