DDR von A-Z, Band 1959

Inhabersparen (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Anonymes Sparen, wobei der Sparer sich nicht auszuweisen und seinen Namen nicht zu nennen braucht. Er erhält eine Nummer und eine Sicherungskarte. Die Verzinsung beträgt je nach vereinbarter Kündigungsfrist bis zu 5 v. H. Ein- und Auszahlungen können nur bei der kontoführenden Stelle erfolgen. Bei Auszahlungen muß zusammen mit dem Inhabersparbuch die Sicherungskarte vorgelegt werden. (Sparkassen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 153


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.