Justizreform (1959)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
In Durchführung der Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungs-Gesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet begnügte man sich bisher mit der Neuregelung einzelner Materien. Der V. Parteitag der SED hat aber auch auf diesem Gebiet neue „Perspektiven“ aufgezeigt. Der im sowjetzonalen Justizministerium aufgestellte Perspektivplan sieht vor: Bis 30. 6. 1959 Schaffung und Verabschiedung eines Richterwahlgesetzes [am 1. 10. 1959 erfolgt (Richter) und in das neu gefaßte [S. 167]Gesetz über die Gerichtsverfassung eingearbeitet], bis Juni 1959 Verabschiedung des LPG-Gesetzes (termingerecht erfolgt), bis August 1950 Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches, bis August 1961 neues Zivilgesetzbuch, bis August 1962 neue Zivilprozeßordnung. („Neue Justiz“ 1958, S. 551.) (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 166–167
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