DDR von A-Z, Band 1959

Justizreform (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

In Durchführung der Beschlüsse der 2. Parteikonferenz der SED wurden die Umorganisation der Justiz und die Ausarbeitung neuer Gesetze in Angriff genommen. Die erste Etappe dieser J. endete am 2. 10. 1952, als die Volkskammer ein neues Gerichtsverfassungs-Gesetz und eine neue Strafprozeßordnung (Strafverfahren), beschloß. Wenige Tage später wurde die Freiwillige Gerichtsbarkeit im wesentlichen auf Verwaltungsstellen übertragen und gleichzeitig das Notariat verstaatlicht. Auf zivil- und strafrechtlichem Gebiet begnügte man sich bisher mit der Neuregelung einzelner Materien. Der V. Parteitag der SED hat aber auch auf diesem Gebiet neue „Perspektiven“ aufgezeigt. Der im sowjetzonalen Justizministerium aufgestellte Perspektivplan sieht vor: Bis 30. 6. 1959 Schaffung und Verabschiedung eines Richterwahlgesetzes [am 1. 10. 1959 erfolgt (Richter) und in das neu gefaßte [S. 167]Gesetz über die Gerichtsverfassung eingearbeitet], bis Juni 1959 Verabschiedung des LPG-Gesetzes (termingerecht erfolgt), bis August 1950 Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches, bis August 1961 neues Zivilgesetzbuch, bis August 1962 neue Zivilprozeßordnung. („Neue Justiz“ 1958, S. 551.) (Eherecht, Strafrechtsergänzungsgesetz, Angleichungs-VO)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 166–167


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.