KGB (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966
Abk. für „Komitet gossudarstwennoi besopassnosti“, das Komitee für Staatsicherheitsdienst beim Ministerrat der UdSSR. Entstehungsgeschichte: In den Revolutionstagen wurde die Tscheka zur „Bekämpfung der Gegenrevolution und Sabotage“ (Gesetz vom 5. 9. und 2. 11. 1918) gegründet. Am 6. 2. 1922 wurde die Tscheka in OGPU — Vereinigte Staatliche Politische Verwaltung — umbenannt. Diese ging in dem Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten, dem NKWD (Narodnyi kommissariat wnutrennych djel) auf (10. 7. 1934). Am 3. 2. 1941 erfolgte die Abtrennung der eigentlichen Geheimpolizei und die Bildung des NKGB (Volkskommissariat für Staatssicherheit). Im März 1946 Umbenennung in Ministerien: MWD = Ministerium für Innere Angelegenheiten, MGB = Ministerium für Staatssicherheit. Das MGB wurde im März 1953 in das KGB umgewandelt.
Die Bezeichnungen GPU und NKWD treffen seitdem nicht mehr zu. Das MWD wird oft mit dem KGB verwechselt. Dem MWD unterstehen auch in der SBZ eigene Sicherheitstruppen, deren Stärke und Standorte nicht näher bekannt sind. (Außerdem haben die sowje[S. 174]tischen Besatzungstruppen auch in der SBZ eine starke eigene Militärpolizei.) Nach Stalin ist die Geheimpolizei eine „Drohung an die Bourgeoisie, eine immer wachsame Wache der Revolution, das entblößte Schwert des Proletariats“. In der SBZ hat das KGB drei Aufgaben: Die Voruntersuchung in politischen Prozessen, die die Sowjetischen Militärtribunale an sich ziehen, die Beobachtung der zivilen Sowjetbürger in der SBZ und die Beobachtung der politischen Parteien und der Strömungen in der Bevölkerung. Dazu dient ein in alle Lebensbereiche hineinreichendes Netz von Agenten und Spitzeln. Die sowjetischen Mitarbeiter der KGB sind ausgewählte linientreue Bolschewisten und sowjetische Nationalisten. Die Brutalität ihrer Vernehmungsmethoden übertrifft noch die des Staatssicherheitsdienstes (SSD), mit dem eine enge Zusammenarbeit besteht; praktisch liegt ein Unterstellungsverhältnis vor. Das KGB kontrolliert die sowjetische und die sowjetzonale Justiz.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 173–174