DDR von A-Z, Band 1959

Kollegien (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Nach sowjetischem Vorbild legte eine VO vom 17. 7. 1952 die Bildung von K. in den Ministerien und Staatssekretariaten der SBZ-Regierung fest. Den K. gehören an: der Minister bzw. Staatssekretär, die Leiter der Hauptabteilungen bzw. Hauptverwaltungen, ferner „besonders qualifizierte Mitarbeiter und in Einzelfällen hervorragende Wissenschaftler und Techniker“. Jedes Mitglied eines K. muß vom Vorsitzenden des Ministerrates bestätigt werden. Die K. sind „beratende Organe“, können aber auch Beschlüsse über Entwicklungs- und Perspektivpläne, Neuerermethoden, Struktur- und Arbeitsverteilung, Verwaltungsarbeit fassen. Da in der Regel an den Sitzungen der K. die zuständigen Mitarbeiter des ZK-Apparates und der Parteisekretär des Ministeriums bzw. Staatssekretariats teilnehmen, stellen die K. in erster Linie ein Instrument der Kontrolle des Staatsapparates durch den Parteiapparat dar.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 178


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.