Ministerium des Innern (MdI) (1959)
Siehe auch:
Bis Juni 1955 oberstes Führungsorgan der bewaffneten Streitkräfte und zeitweise der Geheimpolizei (SSD) in der SBZ. Nach der Einrichtung des Ministeriums für Nationale Verteidigung (Militärpolitik) und der erneuten Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit ist das MdI in erster Linie Polizeiministerium, in dem die inneren bewaffneten Kräfte (Hauptverwaltung Deutsche ➝Volkspolizei mit der Transportpolizei, das Kommando der Grenzpolizei und das Kommando der Bereitschaftspolizei) weiterhin zusammengefaßt sind. Da die gesamte Polizei in der SBZ einer einheitlichen zentralen Regierung unterstellt ist, hat das MDI seine überragende politische Bedeutung für die Sicherung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Veränderungen behalten. Das MdI ist gleichzeitig verantwortlich für die gesamte Innenverwaltung (früher Aufgabe des Staatssekretariats für die Inneren Angelegenheiten), Diese Aufgabe wird durch die Einrichtung der Ersten Stellvertreter der örtlichen Räte, die als Beauftragte des MdI gelten, und durch die Schaffung eines Staatssekretariats für die „Anleitung der örtlichen Räte“ im MdI noch besonders unterstrichen.
Min. d. I.: Generalleutnant d. VP. Karl ➝Maron (SED). Staatssekretär und 1. Stellv. des Min.: Generalmajor d. VP. Herbert ➝Grünstein (SED), Chef der HV. d. VP.: Stellv. d. Min.: Generalmajor der VP. Willy Seiffert (SED). Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte (Mitglied des Ministerrates) und Stellv. d. Min. Hans ➝Jendretzky (SED).
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 242
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