
Ministerrat (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Regierung der DDR (nach sowjetischem Vorbild seit 1954 amtlich M. genannt), höchstes Exekutivorgan der „DDR“; nach der Verfassung vom Vertrauen der Volkskammer, in Wirklichkeit jedoch von der sowjetischen Besatzungsmacht und dem ZK der SED abhängig. Nach dem Gesetz über den M. der „DDR“ vom 8. 12. 1958 gehören dem M. an: der Vors. (Grotewohl), der 1. Stellv. (Ulbricht), sieben Stellv. des Vors. des M., der Vors. der Staatl. Plankommission, dessen 1. Stellv., die Minister, der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen und der Vors. der Zentralen Kommission für Staatl. Kontrolle (Kontrollkommission). Eigentliches operatives Führungsorgan des Staatsapparates ist jedoch das Präsidium des M., dem der Vors., der 1. Stellv. d. Vors. und die sieben Stellv. des Vors. des M. angehören. — Regierungskanzlei ist das Büro des Präsidiums des M.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 244
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