DDR von A-Z, Band 1959

Mutterschutz (1959)

 

 

Siehe auch:


 

Frauenarbeit, Arbeitsschutz. Von der Geburt des ersten Kindes an erhalten Mütter einmalige staatliche Unterstützungen in Geld, und zwar bei der Geburt des ersten Kindes 500, des zweiten Kindes 600, des dritten Kindes 700, des vierten Kindes 850 und jedes weiteren Kindes 1.000 DM Ost. Mütter mit mehr als drei Kindern erhalten laufende Unterstützungen, und zwar für das vierte Kind 20,– DM Ost monatlich, für jedes weitere Kind 25,– DM Ost bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. (Schwangerschafts- und Wochenhilfe)

 

Literaturangaben

  • Leutwein, Alfred: Die sozialen Leistungen in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin. 5., erw. Aufl. (BB) 1959, Teil I (Text) 171 S., Teil II (Anlagen) 191 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 247


Musik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MWD

 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.