DDR von A-Z, Band 1959

Öffentlicher Tadel (1959)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Strafart, die durch das StEG mit Wirkung vom 1. 2. 1958 in das Strafensystem der SBZ eingeführt wurde: „Der ÖT. soll den Täter durch die öffentliche Mißbilligung seines Verhaltens zur Erkenntnis der Verwerflichkeit und Gesetzwidrigkeit seines Handelns führen und ihn dadurch zur verantwortungsbewußten Erfüllung seiner Pflichten anhaltend Auf ÖT. kann auch bei Verletzung früher erlassener Strafgesetze erkannt werden, wenn dieses Gesetz nicht eine Mindeststrafe von mehr als einem Monat Gefängnis androht. Im Anschluß an die vom Gericht vorgenommene Verkündung des ÖT. soll eine „gesellschaftliche Erziehung“ des Verurteilten einsetzen. „Das heißt nicht, daß die Justizorgane selbst den Verurteilten gesellschaftlich erziehen sollen. Es ist klar, daß Träger der gesellschaftlichen Erziehung die Partei und die Massenorganisationen sind. Aufgabe der Justiz ist es aber, die gesellschaftlichen Kräfte im Betrieb, in der LPG, MTS und im Wohngebiet für die Erziehung eines Verurteilten zu mobilisieren“ („Neue Justiz“ 1958, S. 527). (Bedingte Verurteilung, Rechtswesen)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 259


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.