Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) (1959)
Siehe auch:
- Örtliche Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB): 1956
- Örtlichen Landwirtschaft, Betriebe der (ÖLB): 1958
Im Zuge der Republikflucht oder anderweitig verlassene landwirtschaftl. Betriebe und Flächen, die sich in Nutzung der Gemeinden befanden, wurden gemeinsam mit „volkseigenen“ Kreis- und Gemeindebetrieben (Bodenfonds u. a.) gem. VO vom 3. 9. 1953 (GBl. Nr. 99/1953) zu Betrieben der „örtlichen Landw.“ zusammengefaßt. Diese sind selbständige juristische Personen und Träger von „Volkseigentum“. Betriebsleiter stellt der Rat der Gemeinde ein. Die Arbeiten werden durch ständige ➝Produktionsbrigaden noch den Normen der Volkseigenen Güter durchgeführt.
Ende Januar 1954, nach Abschluß der einheitlichen Zusammenfassung dieser Betriebe, bestanden 3.219 ÖLB mit 396.000 ha landw. Nutzfläche und 44.000 Beschäftigten, von denen 90 v. H. Landarbeiter waren. Seither ist ihre Zahl durch die Umwandlung in LPG laufend zurückgegangen. Mitte 1959 bestanden noch 3.140 ÖLB mit 52.310 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. (Landwirtschaft)
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone. 4. Aufl. (unter Mitarb. v. Gerhard Heyn und Konrad Merkel). (BB) 1957. Teil I (Text) 159 S., Teil II (Anlagen) 224 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 261
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