Rechnungswesen (1959)
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Während in einer Marktwirtschaft das R. hauptsächlich der Erfolgsrechnung dient, ist es in der Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs dagegen ein Mittel zur Kontrolle der Planerfüllung. Die systemtypischen Merkmale des sowjetischen R. sind:
1. Die Buchführungsvorschriften sind vor allem ein Mittel der Plankontrolle. Ziel der Rechnungslegung ist die Plan-Ist-Abrechnung in wechselseitiger Verflechtung von Betriebsplan, Volkswirtschaftsplan und Staatshaushaltsplan (Staatshaushalt).
2. Die Kostenrechnung wird nicht durch die tatsächlich entstehenden Kosten, sondern durch Normen bestimmt (Materialverbrauchsnormen, Arbeitsnormen, Abschreibungsnormen). Sie ist ähnlich wie die Buchführung hauptsächlich auf einen Soll-Ist-Vergleich abgestellt. (Feststellung der Abweichungen innerhalb einer Geschäftsperiode.) Eine untergeordnete Rolle spielen preiskalkulatorische Gesichtspunkte. Bestimmte Kostenelemente (wie Unternehmerlohn, kalkulatorische Zinsen, Wagniszuschläge) haben den Kostencharakter generell verloren, oder es wird nach „sozialökonomischen Formationen“ differenziert (so werden in der Privatwirtschaft bestimmte Lohnkostenbestandteile dem Gewinn zugeschlagen, während sie in der VEW als abzugsfähig anerkannt sind).
3. Es gibt kein Nebeneinander von Handels- und Steuerbilanz. Für Bilanzaufstellung gibt es ein vielgliedriges Bilanzschema und eine Vielzahl ergänzender Formulare (Kontrollblätter des Kontrollberichtes). Bewertung der Anlagegüter erschöpft sich in auf den Anschaffungswert bezogenen Abschreibungssätzen. Warenvorräte werden zu Selbstkosten, Forderungen zum Nennwert ausgewiesen. Betriebsindividuelle Verhältnisse finden keine Berücksichtigung.
4. Kriterium der Rentabilität der VEB ist der Grad der Planerfüllung. (PDA)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 287
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