Verkaufsnormen (1959)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
[S. 369]Leistungsnormen für Verkaufskräfte im staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandel. Die V. sollen „die Erfüllung der Umsatzpläne bei gleichzeitiger Verbesserung der Verkaufskultur sicherstellen“. Die Verkaufskräfte erhalten auf ihren Grundlohn 5 v. H. Zuschlag, ferner einen weiteren Zuschlag entsprechend der Normübererfüllung. Da jedoch im Einzelhandel Stockungen im Warennachschub an der Tagesordnung sind und damit Umsatzsteigerungen nicht vom Leistungswillen der Verkaufskräfte abhängig sind, kann diese Einrichtung nur als eines der üblichen Mittel der Propaganda angesehen werden. (Handel)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 369