Zahnärzte (1959)
Siehe auch die Jahre 1958 1960 1962 1963 1965 1966 1969
Die Ausbildung der Z. wurde nach sowjetischem Vorbild neu geordnet (Hochschulen); Dauer 5 Studienjahre, danach 1 Pflichtjahr an einer Poliklinik oder Klinik. Allen Dentisten wurde 1949 die Erlangung der Approbation als Z. ermöglicht; die Ausbildung von Dentisten ist ausgelaufen. Im Rahmen der Facharztordnung (Ärzte) wurde neben dem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (mit doppelter Approbation) der Fach-Z. für Kieferorthopädie geschaffen.
Die Niederlassung in freier Praxis ist seit 1949 praktisch unmöglich, die Mehrzahl der Z. allmählich in haupt- oder nebenamtliche Anstellung in Polikliniken, Betriebsgesundheitswesen und Landambulatorien gezogen worden. (Gesundheitswesen, Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, Heilbehandlung)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Fünfte, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1959: S. 406
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