
Abschnittsbevollmächtigter (1960)
Siehe auch:
ABV, Funktionär der Volkspolizei, meist im Offiziersdienstgrad, der einen „Abschnitt“ leitet. Mit Ausnahme der Großstädte und des Sowjetsektors von Berlin nehmen seit 1958 die Abschnitte die Stelle der vormaligen Reviere ein. Der ABV ist, außer in den Großstädten, einerseits Leiter eines kleinen Reviers neuer Art, führt aber andererseits jene politischen Aufgaben weiter, die er bis 1958 (als örtlicher Gehilfe der vormaligen Reviere) ausschließlich hatte (und in Großstädten noch hat). Kümmert sich z. B. um Ernteeinbringung, Führung des Hausbuches, Besuche usw. Nimmt Denunziationen entgegen und veranlaßt polizeiliche Maßnahmen, wo er sie für erforderlich hält. Der ABV soll „jedes und jeden“ in seinem Abschnitt kennen und der VP und dem SSD ihre Tätigkeit erleichtern. „Ein ABV ist überall“, so betont z. B. die „Freiheit“ (SED) am 1. 7. 1957; wie sie feststellt, führt er auch für die Nationale Front „politische Aussprachen in den Hausgemeinschaften durch“.
Der Posten des ABV wurde im Okt. 1952 nach dem Vorbild der sowjetischen Kommissare eingerichtet: er ist praktisch ein ausgebildeter Spitzel mit amtlichen Vollmachten. Wird bei seiner Tätigkeit von Volkspolizeihelfern unterstützt. (Spitzelwesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 10
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