
DDR von A-Z, Band 1960
AK-Verfahren (1960)
Siehe auch:
Verrechnungsverfahren, wonach Geldverbindlichkeiten durch Akkreditivstellung verrechnet werden. Akkreditivstellung muß in diesen Fällen durch den Käufer erfolgen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18