
Akzise (1960)
Siehe auch:
- Akzise (DER HO):
Darunter versteht man „a) die Verbrauchsabgaben oder Teile von Verbrauchsabgaben für Nahrungsmittel (außer Käse und Milch), für die neben dem allgemeinen gültigen Verbraucherpreis ein ermäßigter Verbraucherpreis für den Verkauf der Erzeugnisse auf Lebensmittelkarten (Kartenpreis) besteht, und b) die Teile der Verbrauchsabgaben auf Vergaserkraftstoff, Dieselkraftstoff, Motorenöl und Braunkohlenbriketts, die dem Unterschied zwischen dem Verbraucherpreis für bewirtschaftete und dem Verbraucherpreis für frei verkäufliche Erzeugnisse entsprechen“ (GBl. 1955, S. 772). Die Höhe der A. wurde seit der Errichtung der HO im Jahre 1948 für die einzelnen Waren unterschiedlich festgelegt; man differenzierte im Hinblick auf das Verhältnis zur kaufkräftigen Nachfrage. Durch Aufhebung der Lebensmittelkarten und Einführung der PDA haben die A. an Bedeutung verloren. (Steuerwesen, Haushaltsaufschlag, Staatshaushalt, Verbrauchsabgaben)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 18
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