Arbeit, Abteilung für (1960)
Siehe auch:
Durch Regierungsanordnung vom 15. 5. 1952 (MinBl. S. 57) wurden in den Produktionsministerien, Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich, Hauptverwaltungen, Generaldirektionen des Ministeriums für Verkehr und in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben [S. 23]AfA. gebildet. Sie hatten u. a. die Arbeitsorganisation zu verbessern, die TAN auszuarbeiten, alle Lohnfragen (Zeitlohn, Leistungslohn, Prämienwesen) zu behandeln, die Betriebskollektivverträge auszuarbeiten und zu kontrollieren, die Arbeitskräfte im Betrieb zweckmäßig zu verteilen, Wettbewerbe zu organisieren, bei der Einführung der Materialverbrauchsnormen und persönlichen Konten mitzuarbeiten, die Werktätigen zu qualifizieren (Qualifizierung), Erfindungen und Verbesserungsvorschläge auszuwerten, die Verwendung des Lohnfonds zu kontrollieren sowie „die kulturellen und sozialen Belange der Werktätigen zu sichern“.
Nach der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung 1958 (Staatliche ➝Plankommission) ist für Grundsatzfragen das Komitee für ➝Arbeit und Löhne zuständig. Bei den VVB und in den volkseigenen Betrieben bestehen weiter AfA. In den größeren volkseigenen Betrieben werden sie von Arbeitsdirektoren geleitet. Im Februar 1958 wurden die Abt. für ➝Arbeit und Berufsausbildung bei den Räten der Bezirke und der Kreise in AfA. oder Referate f. A. umbenannt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 22–23
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