
Arbeitskräfteplan (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962
Teile des Volkswirtschaftsplans und des Betriebsplans. Auf der Grundlage der Arbeitskräftebilanzen und des A. der verschiedenen Staats- und Wirtschaftsverwaltungsstellen koordiniert die Abteilung Arbeitskräfte der Staatlichen ➝Plankommission die Arbeitskräfteanforderungen und legt für jeden Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich die Zahl der Arbeitskräfte fest. Die Räte der Bezirke und Kreise haben den zentralen A. durchzuführen (Arbeitskräftelenkung). Der A. steht sowohl im Volkswirtschaftsplan als auch im Betriebsplan in sehr enger Beziehung zu anderen Positionen der Planung, z. B. zum Lohnfonds, zum Plan der Berufsausbildung, zum Plan der Arbeitsproduktivität, zur Qualifizierung der Arbeitskräfte usw.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 29
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