
Arbeitsrecht (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Das A. hat in erster Linie nicht ordnenden, bewahrenden oder schützenden Charakter, sondern dient dazu, die sozialistischen Arbeitsverhältnisse weiter zu entwickeln. Nach dem Entwurf des Arbeitsgesetzbuches soll es der Verwirklichung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus (Marxismus-Leninismus) dienen, die Steigerung der Arbeitsproduktivität fördern und bei der Erfüllung der Wirtschaftspläne (Planung) helfen. Das Recht auf Arbeit wird zur Pflicht zur Arbeit. Die individuellen Belange der Arbeitnehmer finden nur unvollkommene Berücksichtigung. (Arbeitspolitik, sozialistische ➝Persönlichkeitsrechte)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 33
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