DDR von A-Z, Band 1960

Bauernbank, Deutsche (DBB) (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Zentrales Finanzierungsinstitut für die Landwirtschaft, durch „Gesetz über die Errichtung der DBB“ vom 22. 2. 1950 (GBl. 1950 S. 175) mit dem Sitz in Berlin als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet.

 

Grundkapital 50 Mill. DM Ost. Filialen in den Bezirkshauptstädten sowie Kreisstellen. Ihre besondere Aufgabe liegt in der finanzwirtschaftlichen Lenkung der landwirtschaftlichen Genossenschaften. Sie gibt dazu kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Zur Aufbringung der Mittel für langfristige Kredite kann sie eigene Schuldverschreibungen in Umlauf bringen. Sie ist von der Deutschen ➝Notenbank und der Deutschen ➝Investitionsbank abhängig, da die Ausstattung mit eigenen Mitteln sehr knapp ist und der kurzfristige Kreditplan der Deutschen Notenbank, der langfristige Kreditplan der Deutschen Investitionsbank eingereicht werden muß.

 

Nach Einbeziehung der Landesgenossenschaftsbanken (VO vom 14. 2. 1952) beherrscht sie die Geld- und Kreditpolitik der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (VdgB) und damit die gesamte Geldbewegung der Bauern in der SBZ. Der Präsident der B. und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Finanzministers durch die Regierung berufen und abberufen. Dem Direktorium obliegt die gesamte Geschäftstätigkeit. (Bankwesen, Bankanalyse)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 54


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.