
Ermächtigungsverordnung (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963
Am 26. 5. 1952 erlassene „VO über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ (GBl. S. 405), ergänzt durch „VO über weitere Maßnahmen zum Schutze der DDR“ vom 9. 6. 1952 (GBl. S. 451). Danach ist der SSD zu sämtlichen Maßnahmen ermächtigt, die mit dem Zweck getarnt werden können, ein Eindringen von „Spionen, Terroristen und Diversanten“ in die SBZ zu verhindern. Mit der VO erhielt der SSD also das Recht, Maßnahmen nicht nur an der Zonengrenze, sondern im gesamten Gebiet der SBZ zu ergreifen. Die praktische Folge der VO war zunächst die Schaffung eines 5 km tiefen Sperrgebietes entlang der Zonengrenze.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 107