
Grundbuch (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die Führung der G. ist durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 15. 10. 1952 (GBl. S. 1057) den Räten der Kreise — Abt. Kataster — übertragen worden. Die in festen Bänden zusammengefaßten G.-Blätter werden nicht mehr weitergeführt. Diese eigentlichen G. sind seit dem 1. 5. 1953 durch G.-Hefte, für die die früher bei den Grundakten geführten Handblätter verwendet worden sind, ersetzt worden. An die Stelle des bisherigen Bestandsverzeichnisses der G. trat das Bestandsblatt der Liegenschaftskataster (gemeinsame Rundverfügung des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz).
Die alten G. sind im wesentlichen noch vorhanden. Vernichtet worden sind die G. und G.-Unterlagen der Grundstücke, die durch die Bodenreform enteignet oder als Vermögen von „Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten“ oder als „Konzerneigentum“ in das Volkseigentum übergeführt worden sind (Eigentum). Für die besten und schnellsten Arbeitsmethoden bei der Vernichtung dieser G.-Unterlagen wurden Prämien verteilt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 154
Grüber, Heinrich | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Grundeigentum |