
DDR von A-Z, Band 1960
Grundrechte (1960)
Siehe auch:
Die Verfassung enthält im Abschnitt B einen umfangreichen G.-Katalog. Die G. sind meist gleich oder ähnlich formuliert, wie die der Weimarer Verfassung oder des Bonner Grundgesetzes. Die G. werden jedoch in der täglichen Praxis von der SED, der Regierung und Verwaltung und der Justiz (Rechtswesen) gebrochen und mißachtet. Die kommun. Staatslehre rechtfertigt das damit, der Inhalt der G. habe sich infolge der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen gewandelt und sich zu sozialistischen Persönlichkeitsrechten entwickelt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 155
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