DDR von A-Z, Band 1960

Grundrechte (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Die Verfassung enthält im Abschnitt B einen umfangreichen G.-Katalog. Die G. sind meist gleich oder ähnlich formuliert, wie die der Weimarer Verfassung oder des Bonner Grundgesetzes. Die G. werden jedoch in der täglichen Praxis von der SED, der Regierung und Verwaltung und der Justiz (Rechtswesen) gebrochen und mißachtet. Die kommun. Staatslehre rechtfertigt das damit, der Inhalt der G. habe sich infolge der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Veränderungen gewandelt und sich zu sozialistischen Persönlichkeitsrechten entwickelt.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 155


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.