
Häfen (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969
a) Seehäfen. Die SBZ verfügt nur über drei für Seeschiffe benutzbare H.: Stralsund, Wismar und Rostock. Stralsund kann nur von Schiffen bis 2.500 t angelaufen werden. Wismar kann Schiffe bis 12.000 t aufnehmen und hat sich durch Ausbau seit 1946 zu einem, wichtigen Umschlagplatz insbesondere für Kali und Holz entwickelt. Der Bau eines Öl-H. ist noch nicht abgeschlossen. Auch Rostock konnte wegen ständiger Versandung der Einfahrten bisher nur Schiffe bis zu 7.000 t aufnehmen.
Der steigende Außenhandel der SBZ löste seit Jahren Pläne aus, entweder Wismar oder Rostock zu einem großen See-H. auszubauen. Die Entscheidung ist Ende 1957 zugunsten von Rostock gefallen. Ausschlaggebend dabei war die Nähe der großen Warnow-Werft in Warnemünde, wo Schiffe bis zu 10.000 t Nutzladung gebaut und überholt werden können. Schließlich war mit ausschlaggebend, daß hier günstige Voraussetzungen für den Bau eines Binnenwasserweges vorliegen, der den Anschluß des H. an Wasserstraßen bildet, die alle Teile der SBZ, aber auch die CSR miteinander verbinden (Wasserstraßen). Die Ausbaupläne für Rostock sehen u. a. vor: Bau einer 4 km langen, 180 m breiten Fahrrinne für Schiffe bis zu 10 m Tiefgang und 10.000 t Nutzladung, Durchbruch der Landzunge „Hohe Düne“, Bau von drei H.-Becken zur Abfertigung von 300 Schiffen jährlich mit einem Umschlag von 15 Mill. t. Die ersten 660 m Kaianlagen waren am 1. Mai 1960 fertiggestellt, Teile einer großen Kaihalle wurden nach Löschen eines ersten Dampfers in Betrieb genommen. 1960 sollen im neuen H. Rostock insgesamt 400.000 t Güter und 200.000 t Erdöl umgeschlagen werden.
1957 betrug der Anteil des SBZ-Außenhandels, der über Hamburg lief, 1,6 Mill. t, davon waren 1,1 Mill. t auf dem zentralen Wasserwege der SBZ, der Elbe, befördert worden. Die SBZ strebt Unabhängigkeit von der BRD auch in diesem Bereich an, obwohl die Kosten des Rostocker H.-Ausbaus die Wirtschaftlichkeit der Schiffahrt auf Jahrzehnte hinaus in Frage stellt. Die Seehäfen der SBZ sind organisatorisch dem Rate des Bezirkes Rostock, Abt. Schiffahrt, unterstellt, der auch für die Hafenämter. Hafenmeistereien, die Lotsen- und die Seerettungsstationen zuständig ist.
a) Binnenhäfen. Die wichtigsten Binnenschiffahrts-H. sind Magdeburg, Berlin-Osthafen, Wittenberge, Halle, Dresden, Fürstenberg/O., Anklam und Königs Wusterhausen. Der Umschlag aller Binnen-H. betrug 1959 12,5 Mill. t, d. h. das Vierfache des Güterumschlags aller See-H. An der Spitze steht Magdeburg, dicht gefolgt vom Osthafen Berlin. Entsprechend den Bemühungen, zur Entlastung der Eisenbahn die Wasserstraßen stärker für den Gütertransport auszunutzen, wird der Umschlagbetrieb weitgehend mechanisiert.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 157