DDR von A-Z, Band 1960

Haushaltsausgleich (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985


 

Finanzausgleich. „Der Haushaltsausgleich hat die Aufgabe, die finanziellen Beziehungen der staatlichen Organe, die auf dem gleichen Territorium in bestimmter Gliederung bestehen, mit dem Ziel zu regeln, die Haushalte der verschiedenen staatlichen Organe untereinander abzugrenzen und auszugleichen.“ Dem H. geht die Verteilung der Aufgaben zwischen den verschiedenen staatlichen Organen voraus. Von ihrer Größe hängt die Höhe des Finanzbedarfs ab.

 

Zwei Grundformen des H. gibt es in der SBZ: 1. Überlassung eigener Einnahmen, 2. Finanzierung durch übergeordnete Organe in Form von Beteiligungen und Zuweisungen. Die Grundlage für den H. bilden das jeweilige Gesetz über den Staatshaushalt sowie das Abgabengesetz vom 9. 2. 1950 (GBl. S. 130) und das Gesetz vom 17. 2. 1954 über die Staatshaushaltsänderung (GBl. S. 207).

 

Literaturangaben

  • Kitsche, Adalbert: Die öffentlichen Finanzen im Wirtschaftssystem der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. (BMG) 1954. 68 S. m. 1 Anlage.
  • Kitsche, Adalbert: Das Steuersystem in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Gelsenkirchen 1960, Buersche Druckerei Dr. Neufang. 187 S. m. zahlr. Tab.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 164


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.