Hygiene-Inspektion (1960)
Siehe auch:
Wie in der SU als Abteilung beim Gesundheitsministerium und als Referat bei den Bezirksräten die zentrale Leitstelle für die Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten und die Kontrolle der Umwelt- und Lebensmittelhygiene. Unter ihr 22 „Bezirks-Hygiene-Institute“ (früher „Zentralstellen für Hygiene“). In den Kreisen sind die Kreisärzte Leiter der „HI. des Kreises“, und zwar, abweichend vom Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Kommunale ➝Selbstverwaltung), eindeutig weisungsgebunden. Unterste örtliche Organe sind die „Hygiene-Kontrollpunkte“, besetzt bisher mit „Hygiene-Aufsehern“, künftig „Hygiene-Inspektoren“, die zum Mittleren Medizinischen Personal zählen. Die HI. hat in allen Instanzen Exekutiv- und Strafvollmacht. (Gesundheitswesen)
Literaturangaben
- Weiss, Wilhelm: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone. 3., erw., von Erwin Jahn völlig umgearb. Aufl. (BB) 1957. Teil I (Text) 98 S., Teil II (Anlagen) 189 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 173