Intelligenz (1960)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Zur Bewältigung technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Aufgaben benötigt der „Arbeiter- und Bauernstaat“ (Arbeiter- und Bauernmacht) die I. Als zwischen den Klassen befindliche Schicht gliedert sie sich in die „alte“ und in die „neue“ I. Die Angehörigen der „alten“ I. entstammen dem Bürgertum, haben aber ein loyales Verhältnis zum sozialistischen Staat gefunden. An ihr politisches Bewußtsein werden, solange man auf sie angewiesen ist, geringere Anforderungen gestellt als an die „neue“. Die „neue“ I. entstammt dem Proletariat oder dem Kleinbauerntum und entsteht durch die bevorzugte Zulassung von Arbeiter- und Bauernkindern zum Studium. Man unterscheidet die technische I. (Ingenieure, Techniker, Physiker, Chemiker), die I. an wissenschaftlichen Einrichtungen (vor allem Hochschulprofessoren), an pädagogischen Einrichtungen (Lehrer), an medizinischen Einrich[S. 180]tungen (Ärzte im Staatsdienst), an künstlerischen Einrichtungen (Schauspieler, Musiker, Sänger und ähnliche) sowie die freischaffende I. (Maler, Bildhauer u. ä., aber auch Ärzte in eigener Praxis). Die I. genießt eine bevorzugte Stellung und viele Privilegien. In der SBZ wurde 1948 die „Verordnung über die Erhaltung und die Entwicklung der deutschen Wissenschaft und Kultur“ und anschließend die Kulturverordnung 1950 erlassen, die der I. weitere Vorrechte einräumte. Die Möglichkeit zum Abschluß von Einzelverträgen liegt auf der gleichen Linie. Da infolge der Privilegien Unruhe bei der Arbeiterschaft aufkam, muß die Propaganda seit Jahren zu beschwichtigen und „aufzuklären“ suchen.
Literaturangaben
- Drath, Martin: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. 4., erw. Aufl. (BMG) 1956. 91 S.
- Die Situation der Entscheidung. Eine Diskussion über die Lage der „Intelligenz“ in der Sowjetzone. (BMG) 1952. 48 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 179–180