
Kollektive Führung (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1985
Pj., seit 1953 hervorgehobenes Prinzip, demzufolge Beschlüsse von parteilichen bzw. staatlichen Gremien auf Grund reiflicher gemeinsamer Beratung zu fassen sind. Gegensatz: die selbstherrliche Entscheidung einzelner (Personenkult). KF. schließt nicht die Verantwortlichkeit der einzelnen, insbesondere in der Durchführung der Beschlüsse, aus. Sie gilt nicht für die betriebliche Organisationsstruktur und läßt den demokratischen Zentralismus unangetastet. Hinsichtlich der Praxis ist allerdings festzustellen, daß es sehr fraglich ist, wie weit auf oberster Ebene heute noch von KF. die Rede sein kann und ob nicht mit der Ausbootung Berijas, der Malenkow- und Molotow-Gruppen sowie Bulganins auch Chruschtschow wieder weitgehend zum Prinzip der Ein-Mann-Führung übergegangen ist. Ebenso läßt die seit 1957 ständig angewachsene Heraushebung Ulbrichts die Frage berechtigt erscheinen, ob nicht auch in der obersten Führung der SBZ Ein- Mann-Herrschaft und Personenkult neu erstanden sind.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 206