
Komitee für Arbeit und Löhne (1960)
Siehe auch:
- Arbeit und Löhne, Staatliches Amt für: 1966
Nach Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung im März 1958 — nach sowjetischem Muster — beim Ministerrat der SBZ gebildete zentrale Institution, deren Aufgabe es ist, „durch Maßnahmen zur Sicherung eines raschen Wachstums der Arbeitsproduktivität beizutragen“. Praktisch sind fast alle Zuständigkeiten des aufgelösten Ministeriums auf das neue KfAuL. übergegangen. Es ist zuständig für die Entwicklung des Lohnsystems, für Arbeitsnormen und alle Arbeitskräftefragen einschließl. der Nachwuchslenkung. Lediglich die Fragen der Berufsausbildung wurden dem Ministerium für Volksbildung übertragen. Das KfAuL. setzt sich aus leitenden Staatsfunktionären und Vertretern der Gewerkschaften zusammen. Seine Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten ernannt. Der Leiter des K. ist Mitglied der Staatlichen ➝Plankommission.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 207
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