Kontrollziffern (1960)
Siehe auch:
Hilfsmittel der Planung. K. werden nach Weisungen der Wirtschaftskommission beim Politbüro der SED in der Staatlichen ➝Plankommission bei den Entwürfen für die Perspektivpläne (Fünfjahrplan, Siebenjahrplan) und für den Jahresplan (Volkswirtschaftsplan) festgesetzt und betreffen die wichtigsten Planziele der Planungsperiode. K. werden festgesetzt für: Bruttoproduktion, Waren Produktion, Investitionsfonds, Materialfonds, Importfonds, die Zahl der Arbeitskräfte und die vorgesehene Senkung der Selbstkosten. Die Staatliche Plankommission legt diese K. dem Ministerrat zur Bestätigung vor. Nach der Bestätigung gehen die K. an die mittleren Wirtschaftsverwaltungsinstanzen (VVB, Räte der Bezirke und Kreise, Ministerien), wo sie aufgegliedert und sodann an die Produktionsbetriebe zur Stellungnahme weitergeleitet werden. In den Produktionsbetrieben dienen die K. als Orientierungsziffern für den Betriebsplan. Im Rahmen der Produktionspropaganda werden die K. in Belegschaftsversammlungen vorgetragen und diskutiert. Die Betriebsleitungen stellen danach den Betriebsplan-Vorschlag zusammen und geben ihn an die Vorgesetzten mittleren Verwaltungsinstanzen, die sie — gegebenenfalls ergänzt oder geändert — zusammengefaßt für alle ihnen angeschlossenen Betriebe an die Staatliche Plankommission zurückgeben.
Die bei der Staatlichen Plankommission eingegangenen Kontrollziffer-Vorschläge der mittleren Wirtschaftsinstanzen werden von dieser nach Ermessen berücksichtigt. Die Planziele der endgültigen Volkswirtschaftspläne werden als Kennziffern bezeichnet.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 214
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