Luftschutz (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Seit April 1956 geheim vorbereitet, seit 11. 4. 1957 durch Mitteilung der Regierung angekündigt, seit 11. 2. 1958 als Gesetz beschlossen. Dieses L.-Gesetz sieht vor eine angeblich freiwillige „L.-Organisation … unter Anleitung des Ministers des Innern in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der NF und den … Massenorganisationen“. Die „örtlichen Organe der Staatsmacht“ und die Leitungen der Betriebe führen den L. durch. Dabei sind „L.-Stäbe zu bilden … aus haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeitern“. Am 11. 2. 1958 wurde die Bildung der „Organisation freiwilliger L.-Helfer“ angeordnet, die bereits Vierzehnjährige umfaßt. Sie soll die Bevölkerung aufklären und schulen.
In den größeren Betrieben und bei den Fachabteilungen der örtlichen Räte (Verwaltungen) bestehen, unter Mitarbeit des Deutschen Roten Kreuzes, die „Dienste des Luftschutzes“: für Nachrichten, Warnung u. Alarmierung; Brandschutz, mediz. u. ehem. Schutz; Versorgung; Transport; Bergung u. Instandsetzung; Ordnung u. Sicherheit; Techn. Dienst.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 249