
Parteilichkeit, Bolschewistische (1960)
Siehe auch:
Forderung auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Danach hat sich das Verhalten des einzelnen wie aller gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen grundsätzlich an der [S. 304]Frage zu orientieren: Was nutzt der Konsolidierung der Macht der „Arbeiterklasse“? Da die bolschewistische Partei bzw. ihre Führung den Anspruch vertritt, autorisierte Sprecherin dieser Klasse zu sein, hat nur sie — im nationalen oder internationalen Rahmen — festzulegen, was jeweils als „parteilich“ im bolschewistisch-revolutionären Sinne gilt. Die Forderung auf Parteilichkeit erstreckt sich auch auf Wissenschaft und Kunst. Auch hier gibt es nach bolschewistischer Auffassung keinen überparteilichen, d. h. keinen von Klasseninteressen freien Standpunkt. (Objektivismus)
Literaturangaben
- Möbus, Gerhard: Bolschewistische Parteilichkeit als Leitmotiv der sowjetischen Kulturpolitik. Dokumente der Diktatur. (BB) 1951. 32 S.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 303–304
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