Reiseverkehr (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Der Inlandsverkehr in der SBZ unterliegt keinen Beschränkungen. Der Feriendienst des FDGB hat die weitaus überwiegende Zahl der im Inland verfügbaren Urlaubsplätze mit Beschlag belegt, womit der Großteil des Reiseverkehrs der Kontrolle des Regimes unterliegt. Auch die Touristik wird aus politischen Gründen durch Leitstellen „gesteuert“. Zu Auslandsreisen jedoch sind nur bestimmte Personenkreise zugelassen, d. h., nur diese Kreise erhalten Fahrkarten usw. Für Angehörige der Intelligenz reserviert der „Förderungsausschuß für Angehörige der Intelligenz beim Ministerrat“ den größten Teil der verfügbaren Plätze. Die danach verbleibenden Plätze werden durch die zentrale Leitung des Deutschen Reisebüros an dessen Zweigstellen in der Zone abgegeben und den Massenorganisationen angeboten. Da das Angebot sehr knapp ist, bleibt für die „normale“ Bevölkerung kaum etwas übrig. Plätze zu Reisen nach der SU und den Sowjetblockländern sind verhältnismäßig leicht und auch preiswert zu erhalten. In das „kapitalistische Ausland“ gibt es nur Reisemöglichkeiten nach Nicht-NATO-Staaten, also z. B. Österreich, Ägypten, Schweden. Finnland, Jugoslawien usw. Valutamäßig müssen sich Auslandsreisen im Ein- und Ausgang decken, d. h., es werden nur insoweit Reiseplätze zur Verfügung gestellt, als Ausländer die SBZ besuchen. Das sowjetzonale Reisebüro erhebt einen Aufschlag von oft 100 Prozent. Für eine 14-Tage-Reise nach Österreich zahlt das Büro z. B. 600 DM Ost. Von dem sowjetzonalen Reiselustigen werden dafür jedoch 1.200 DM Ost verlangt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 344
| Reimann, Max | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Rekonstruktion, Sozialistische |