
Richtsatztage (1960)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1962 1963 1965 1966
Die Gewährung von Produktionskrediten an Betriebe ist auf R. abgestellt. Für jeden Artikel oder jede Produktion wird eine bestimmte R.-Zahl festgelegt. Überschreitung der R. führt zu überzogenen Krediten, die auf einem Sonderkonto verbucht und vordringlich abgedeckt werden müssen. Auch für die „Planbestände“ gelten R., die für die einzelnen Industriezweige sehr unterschiedlich sind. Kredite werden z. B. gegeben für Rohstoffankauf auf die Dauer von 15 Tagen, für die unvollendete Produktion für 30 Tage und für den Absatz des Fertigerzeugnisses weitere 15 Tage. Die Betriebe stehen von der Kreditseite her ständig unter Zeitdruck, da die Kreditinstitute, nämlich die Filialen der Deutschen ➝Notenbank, weitgehende Kontrollbefugnisse haben. Von den Planungs[S. 352]stellen werden den Betrieben nur niedrige Umlaufsätze bewilligt. Auftretender Sonderbedarf muß durch Kredite, die 5 v. H. Zinsen und 1 v. H. Bearbeitungsgebühr kosten, abgedeckt werden. (Vorratsnormen, Überplanbestände)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 351–352
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