
Siebenjahrplanfonds (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965
Im S., der ab 1. August 1959 in allen VEB zu bilden ist, sind alle tatsächlichen Kosteneinsparungen, die „auf Grund der Initiative der Werktätigen in der sozialistischen Wettbewerbs- und Aktivistenbewegung“ erwirtschaftet werden, zu erfassen. Diese Einsparungen umfassen die eingesparten Lohnkosten unter Berücksichtigung der Zeitvorgabe bzw. Arbeitsnormen, die eingesparten Materialkosten unter Berücksichtigung der Materialverbrauchsnormen bzw. anderer technisch-wirtschaftlicher Kennziffern, den finanziellen Nutzen von Verbesserungsvorschlägen und Erfindungen (in der Höhe der tatsächlich realisierten Lohn- bzw. Materialeinsparungen). Die Einsparungen der Jugendlichen werden gesondert auf dem „Konto Junger Sozialisten“ ausgewiesen. Ein Teil der nachgewiesenen Einsparungen bleibt im Betrieb, vorausgesetzt, daß die geplante Selbstkostensenkung erfüllt ist und ein Überplangewinn im Rechnungswesen ausgewiesen wird. Die Höhe der dem Betrieb verbleibenden Mittel hängt ab von der Höhe des Überplangewinns und von den auf dem S. erfaßten Einsparungen. Die maximale Höhe der vom Überplangewinn im Betrieb verbleibenden Mittel beträgt 20 v. H. des Überplangewinns.
Die im S. angesammelten Mittel sind im Betrieb zur Verbesserung der Technik, Technologie und Arbeitsorganisation im Rahmen der sozialistischen ➝Rekonstruktion und der für den Betrieb im Siebenjahrplan vorgesehenen Aufgaben zu verwenden. Baumaßnahmen dürfen daraus nur finanziert werden, sofern solche Arbeiten von Angehörigen des Betriebes durchgeführt werden und die geplante Baukapazität nicht belastet wird.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 373
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