Spedition (1960)
Siehe auch:
Für die bahnamtliche Rollabfuhr, die Abwicklung von Sammelladungs-, Möbel- und Schwertransporten in der SBZ sind die Bezirksdirektionen für den Kraftverkehr, die den Räten der Bezirke unterstehen, zuständig, denen etwa 150 „volkseigene“ Kraftverkehrsbetriebe (VEB Kraftverkehr) angeschlossen sind. Auch die privaten Speditionsbetriebe unterstehen der Aufsicht der Bezirksdirektionen. Zum alleinigen Spediteur für den internationalen Güterverkehr zu Lande und auf dem Wasser sowie im „Innerdeutschen Handel“ (Interzonenhandel) wurde Ende 1958 bei gleichzeitiger Auflösung des Kontors für Seefrachten (Deutfracht) der „VEB Deutrans, Internationale Spedition und Befrachtung“, Sitz Berlin, bestimmt. Das „volkseigene“ Unternehmen unterhält Filialen in der SBZ und im Ausland; es ist dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel unterstellt.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 385