DDR von A-Z, Band 1960

Standards, Staatliche (TGL) (1960)

 

 

Siehe auch:


 

In der SBZ rechtsverbindliche technische Vorschriften (Normen) zur Vereinheitlichung von Erzeugnissen und zur Sicherung ihrer Qualität. Das Kurzzeichen TGL bedeutet Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen.

 

Die TGL sind in der Regel weiterentwickelte DIN-Normen oder sind völlig neu entwickelt, soweit es, z. B. bei neuen Erzeugnissen, keine DIN-Normen dafür gibt. Die TGL stehen stets im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Normenausschusses (Sitz: Berlin West), der als eine gesamtdeutsche Körperschaft funktionsfähig geblieben ist. DIN-Normen sind auch weiterhin in der SBZ gültig, können jedoch durch Eintragung in ein Zentralregister zu TGL erklärt werden. Die Standardisierung der Industrieerzeugnisse kann in einer Zentralverwaltungswirtschaft weiter vorangetrieben werden als in einer Marktwirtschaft. Darin liegt aber auch die Gefahr einer Uniformierung der Erzeugnisse ohne Rücksicht auf den Käufergeschmack. (Technische Normen, GOST-Normen, Qualität der Erzeugnisse)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 399


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.