DDR von A-Z, Band 1960

Studenten-Ausbildung, Militärische (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Nach Vorbereitung durch die 3. Hochschulkonferenz der SED (2. 3. 1958) erließ am 4. 7. 1958 das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen eine Anweisung (Nr. 113) über die MStA., in der es heißt, sie bilde mit dem Studium eine Einheit. An je einem vorlesungsfreien Nachmittag jeder Woche ist die MStA. verbindlich. Diejenigen Studenten, die auf der Schule oder im Betrieb noch keine vormilitärische Ausbildung in der GST erhalten haben, müssen dies zunächst in den Einheiten der GST an der Hochschule nachholen. Ferner sind im Pflichtsport die erforderlichen „militärsportlichen Übungen“ durchzuführen. Nach §§ 3 und 4 der Anordnung müssen die waffenuntauglichen und weiblichen Hochschüler sich bei Luftschutz, Deutschem Roten Kreuz und Feuerwehr ausbilden lassen; dieser Dienst wird als „Heimatschutz“ bezeichnet. Laut § 7 wirken bei der gesamt. Ausbildung SED, FDGB, FDJ, GST und Luftschutz mit der Hochschule zusammen. Die Hochschulen weisen (obwohl die [S. 409]betr. §§ der Anw. 113 nicht veröffentlicht sind) die älteren Studentenjahrgänge, die die GST hinter sich haben, geschlossen monatsweise benachbarten Einheiten der Nationalen Volksarmee zur eigentlichen Ausbildung zum Reserveoffizier zu. Ab 1. 9. 1959 ist die gleiche MStA. — mit „Heimatschutz“-Ausbildung und anschließenden geschlossenen Monatslehrgängen bei der Armee — für alle Fachschüler verbindlich.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 408–409


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.