
Studienlenkung (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
Die mit der Verwaltung der einzelnen Sektoren des Staats- und Gesellschaftslebens betrauten Stellen (Ministerien und Organisationen) haben auf der Plangrundlage ihren zukünftigen detaillierten Bedarf an wissenschaftlich vorgebildeten Fachkräften zu errechnen und anzumelden. Daraus werden nach entsprechender Kontrolle und unter Berücksichtigung der vorhandenen Studienplätze die Grundzahlen für die Zulassung neuer Studenten zu den einzelnen Fachrichtungen errechnet und festgelegt. Gegebenenfalls versucht das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Bewerber auf planwichtige Studienrichtungen umzulenken. Der St. entspricht die Berufslenkung nach Absolvierung der Hochschule.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 409
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