DDR von A-Z, Band 1960

Stücklohn (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Beim St. wird im Gegensatz zum Zeitlohn die Arbeit nicht nach der Zeit, sondern nach dem Arbeitsergebnis bezahlt. Er wird durch Multiplikation des Leistungsgrundlohns mit dem Prozentsatz der jeweiligen Normerfüllung (TAN) errechnet. Der Leistungsgrundlohn wird nach der Lohngruppe bestimmt, in die jeder Arbeiter eingestuft werden soll. Der Leistungsgrundlohn ist in der Regel 15 v. H. höher als der Zeitlohn. Jedoch wird in der jüngsten Zeit bei Lohnerhöhungen der Zeitlohn dem Leistungsgrundlohn angeglichen. Durch den St. soll ein Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben werden, da der Lohn bei besserer Leistung steigt. Er ist deshalb auch der Grund für eine vorzeitige Erschöpfung des Arbeiters. St. darf nur in der „volkseigenen Wirtschaft“ gezahlt werden. Diese als besonders fortschrittlich propagierte Entlohnungsart entspricht somit dem von den Kommunisten seit langem bekämpften Akkordlohn, ohne allerdings einen Schutz gegen die Normerhöhungen aufzuweisen. (Arbeitspolitik, Objektlohn)

 

Literaturangaben

  • Haas, Gerhard, und Alfred Leutwein: Die rechtliche und soziale Lage der Arbeitnehmer in der sowjetischen Besatzungszone. 5., erw. Aufl. (BB) 1959. Teil I (Text) 264 S., Teil II (Anlagen) 162 S.

 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 408


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.