DDR von A-Z, Band 1960

Vertragssystem (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979


 

Das seit 1951 für Lieferbeziehungen zwischen allen „volkseigenen“ und allen genossenschaftlichen Betrieben eingeführte V. ist ein Mittel der totalen Wirtschaftsplanung zur Konkretisierung der Pläne und zur Kontrolle ihrer Durchführung. Die Volkswirtschaftspläne werden nach umfassenden Kennziffern aufgestellt (Planung). Zur Präzisierung der Pläne in den Betrieben ist für jede Bedarfsposition und jedes Fertigerzeugnis der Abschluß von Lieferverträgen von Betrieb zu Betrieb erforderlich. Bei Vertragsverletzungen muß der geschädigte Betrieb eine Schadenersatzklage beim Vertragsgericht einreichen. Die Art und Zahl der dort anhängigen Streitigkeiten zeigt den obersten Wirtschaftsinstanzen an, in welchen Bereichen der Wirtschaft die durch Kennziffern vorgegebenen Produktionspläne nicht oder nicht rechtzeitig erfüllbar sind, so daß ggf. entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

 

In den Jahren nach 1951 erwies sich die damals gültige Vertragsordnung als in vieler Hinsicht mangelhaft. Da die Betriebe verpflichtet waren, in fast jedem Falle der Vertragsverletzung eine Schadenersatzklage beim Vertragsgericht einzureichen, war die Zahl der anhängigen Klagen kaum zu bewältigen. Im Mai 1957 wurde daher eine neue Vertragsordnung in Kraft gesetzt — Sie wurde später in das neue Vertragsgesetz übernommen —, die eine größere Elastizität bei Nichterfüllung von Verträgen oder Vertragsteilen bot. Nach der neuen Vertragsordnung ist es nicht mehr in jedem Falle der Vertragsverletzung erforderlich, das Vertragsgericht anzurufen. Es ist weitgehend in das Ermessen der berechtigten Betriebe gestellt. Die meisten Streitigkeiten im V. haben in der Nichtübereinstimmung von Bedarf und Produktionsmöglichkeiten ihre Ursache. (Disproportionen, Materialversorgung)


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 432


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.