
Viehaufzucht- und Mastverträge (1960)
Siehe auch die Jahre 1959 1962 1963 1965 1966
Verträge der VEAB mit den landwirtschaftlichen Betrieben über die Aufzucht von Ferkeln (Ferkelaufzuchtvertrag), tuberkulosefreien Kälbern (Kälberaufzuchtvertrag) und über die Mast von Kälbern und Jungrindern (Mastverträge). Schweinemastverträge werden mit Industriebetrieben, Handelsbetrieben und gewerblichen Schweinemästereien abgeschlossen. Diese auf der Vertragsgrundlage organisierte tierische Erzeugung stellt eine zusätzliche Auflage zur Ablieferungspflicht dar und kennzeichnet die Anstrengungen, die für eine Steigerung der landw. Marktproduktion notwendig sind. Der Anreiz zu Vertragsabschlüssen wird durch die Zuteilung von Futtermitteln gegeben (Staatlicher ➝Futtermittelfonds). Es charakterisiert das System, das auf diese Weise aus der Not eine Tugend macht, um über Futtermittelzuteilungen möglichst viel aus der Landwirtschaft herauszuholen. Propagandawerbungen, z. B. nach dem Motto: „Zum 10. Geburtstag unserer Republik mästet jeder Bauer ein Kalb“, werden in den Dienst der V. gestellt.
Literaturangaben
- Kramer, Matthias: Die Bolschewisierung der Landwirtschaft in Sowjetrußland, in den Satellitenstaaten und in der Sowjetzone (Rote Weißbücher 3). Köln 1951, Kiepenheuer und Witsch. 144 S.
- Merkel, Konrad, und Eduard Schuhans: Die Agrarwirtschaft in Mitteldeutschland — „Sozialisierung“ und Produktionsergebnisse. (BB) 1960. 191 S. mit 53 Tab. (Führt M. Kramers Schrift fort.)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 433
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