
Warschauer Beistandspakt (1960)
Siehe auch:
Zwischen der UdSSR, Albanien, [S. 446]Bulgarien, Ungarn, der „DDR“, Polen, Rumänien und der Tschechoslowakei am 14. 5. 1955 abgeschlossener Vertrag, der 20 Jahre in Kraft bleiben soll, zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs in Europa auf einen oder mehrere Unterzeichnerstaaten des Beistandspaktes. Der Pakt sieht gegenseitige „Konsultation“ für den Fall drohender Gefahr eines bewaffneten Angriffs vor. Dafür besteht der „Politische Konsultativausschuß“. Der in Warschau getätigte WB. ist mit Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden am 6. 7. 1955 in Kraft getreten. Erst am 28. 1. 1956 wurde die „DDR“ als Militärverbündeter des WB. voll anerkannt.
Der WB. hat ein eigenes Zentrales Oberkommando für die Streitkräfte der SU, Polens, der Tschechoslowakei, Bulgariens, Rumäniens, Ungarns, Albaniens und der „DDR“, Sitz: Moskau, Oberkommandierender: Marschall der SU Gretschko ab 22. 7. 1960.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 445–446
Warnke, Johannes (hans) | A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z | Wartburg |