DDR von A-Z, Band 1960

Wirtschaftsrat (1960)

 

 

Siehe auch:


 

1. Bezeichnung einer Anfang 1957 als oberstes Organ der Wirtschaftsleitung beim Ministerrat errichteten Institution. Der W. hatte Weisungsrecht gegenüber der Staatlichen ➝Plankommission. Seine Mitgl. waren die profiliertesten Wirtschaftsfunktionäre der Zone: Leuschner, Selbmann, Rau, Oelßner, Rumpf und Scholz. Offensichtlich als Folge von Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern einerseits, andererseits zwischen dem W. und dem Politbüro beim ZK der SED wurde der W. im Zusammenhang mit der durch das Gesetz vom 11. 2. 1958 eingeleiteten umfassenden Reorganisation der Wirtschaft aufgelöst. Die wirtschaftliche Befehlsgewalt liegt seitdem ausschließlich bei der Staatlichen Plankommission.

 

2. Bezeichnung der seit der Reorganisation der Wirtschaft im Jahre 1958 für die Anleitung und Kontrolle der Örtlichen Wirtschaft zuständigen Instanzen bei den Räten der Bezirke. Der W. des Bezirkes erhält seine Weisungen von der Staatlichen Plankommission; ihm unterstehen die Plankommissionen bei den Räten der Kreise. Der W. eines Bezirkes ist zuständig für die Errichtung von bezirklichen Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und von Leitbetrieben.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 456


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.