Ärzteberatungskommission (1960)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1969 1975 1979
Bereits 1949, mit der Neuregelung der Arbeitsbefreiung, wurde die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle Ä. (an Stelle der herkömmlichen Vertrauensärzte) übertragen. Der Versuch, diese Kontrollen mit „kollektiver“ Beratung der behandelnden Ärzte zu verbinden, ist trotz mehrerer Ansätze, zuletzt 1958, unverwirklicht geblieben. Überlastung der Ärzte einerseits, ihre passive Resistenz andererseits haben das Kontrollsystem vorerst zum Erliegen gebracht. Praktisch wird die Kontrolle der „Arbeitsbefreiung“ wieder von einzelnen Ärzten allein ausgeführt, wie auch die „Gutachterkommissionen“ für Renten der Sozialversicherung tatsächlich aus einzeln arbeitenden Ärzten bestehen. (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 37