Arbeitssanitätsinspektion (1960)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979
1952 durch VO geschaffen, aber erst 1956, nach schwerem Kompetenzkonflikt zwischen den Regierungsressorts, bei dem Rat jedes Bezirkes gebildet, unterstehen die A. bisher noch dem Gesundheitsministerium unmittelbar. Künftig sollen sie in die Bezirks-Hygieneinstitute als Abteilungen eingegliedert werden. Aufgabe ist die Überwachung der arbeitshygienischen Verhältnisse in den Betrieben (von Industrie, Verkehr, Handel und Landwirtschaft) und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten (Reihenuntersuchungen) sowie Anleitung zur Bekämpfung der Gesundheitsgefahren und zur medizinischen Vorbeugung, besonders bei den mit körperlich schweren und mit gesundheitsgefährdenden Arbeiten Beschäftigten. Die praktische Durchführung liegt beim Betriebsgesundheitswesen. Gegenüber den Aufgaben der herkömmlichen Gewerbeärzte sind die Funktionen der A. also stark erweitert. Doch kommt auch der A. eine eigentliche Exekutive nicht zu. (Gesundheitswesen, Hygiene-Inspektion)
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 34
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