DDR von A-Z, Band 1960

Arbeitsschutz, Bevollmächtigter für (1960)

 

 

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959


 

Der BfA. wird von der Gewerkschaftsgruppe gewählt. Nach den Richtlinien des FDGB hat er die Durchführung aller gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes durch den Meister und die Brigadiere zu kontrollieren und die Kollegen der Gewerkschaftsgruppe zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen anzuhalten.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 34


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.