
DDR von A-Z, Band 1960
Bauaufsicht, Staatliche (1960)
Siehe auch:
Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstellen mit Außenstellen bei den Räten der Bezirke und Kreise. Aufgabe der StB. ist die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen. Die StB. übt eine sehr entscheidende regulierende Funktion in der Bauwirtschaft der SBZ aus, da sie Baugenehmigungen versagen kann, wenn die Durchführung des Bauvorhabens „volkswirtschaftlich nicht vertretbare Aufwendungen“ verursacht. Sie genehmigt praktisch nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen.
Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 53