DDR von A-Z, Band 1960

Bauaufsicht, Staatliche (1960)

 

 

Siehe auch:


 

Zentrale, dem Ministerium für Bauwesen unterstellte Verwaltungsstellen mit Außenstellen bei den Räten der Bezirke und Kreise. Aufgabe der StB. ist die Prüfung von Bauaufträgen und die Erteilung von Baugenehmigungen. Die StB. übt eine sehr entscheidende regulierende Funktion in der Bauwirtschaft der SBZ aus, da sie Baugenehmigungen versagen kann, wenn die Durchführung des Bauvorhabens „volkswirtschaftlich nicht vertretbare Aufwendungen“ verursacht. Sie genehmigt praktisch nur solche Bauvorhaben, die im Rahmen der Volkswirtschaftspläne liegen.


 

Fundstelle: SBZ von A bis Z. Sechste, überarbeitete und erweiterte Auflage, Bonn 1960: S. 53


 

Information

Dieser Lexikoneintrag stammt aus einer Serie von Handbüchern, die zwischen 1953 und 1985 in Westdeutschland vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (ab 1969 Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen) herausgegeben worden sind.

Der Lexikoneintrag spiegelt den westdeutschen Forschungsstand zum Thema sowie die offiziöse bundesdeutsche Sicht auf das Thema im Erscheinungszeitraum wider.

Ausführliche Informationen zu den Handbüchern finden Sie hier.